Hautkrebsvorsorge
Ab dem Alter von 35 Jahren haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs. Dabei geht es darum, frühzeitig zu entdecken, ob eine Patientin oder ein Patient eine der folgenden Krebserkrankungen hat:
- Malignes Melanom (schwarzer Hautkrebs)
- Basalzellkarzinom
- Spinozelluläres Karzinom
Alle zwei Jahre kann diese Untersuchung wiederholt werden. Viele Krankenkassen bieten die Untersuchung auch öfter und bereits für jüngere Versicherte an.
Operative Behandlung
- Klassische Hautchirurgie- operative Entfernung von gut- und bösartigen Tumoren
- Entfernung störenden Muttermale
- Biopsien
Photodynamische Therapie (PDT)
seit vielen Jahren etablierende Methode zur Behandlung bestimmter Formen des nicht-melanozytären Hautkrebs und Hautkrebsvorstufen
Allergologie
- Allergietestungen
- Epikutantest
- Prick-Test
- Hyposensibilisierung
Infektiöser Hauterkrankungen
- Diagnostik und Therapie von Infektionserkrankungen wie Pilzerkrankungen der Haut, der Schleimhäute und Nägel, Bakterienkrankheiten, Geschlechtskrankheiten oder Viruserkrankungen der Haut
- mikrobiologische Untersuchungen
Chronisch entzündliche Hauterkrankungen
wie zB.: Psoriasis, Ekzeme, Lichen ruber- Diagnostik und Therapie;
Berufsdermatologie
Autoimmunerkrankungen
wie zB.: Blasenbildende Erkrankungen, Lupus erythematodes, Gefäßentzündungen
Haarerkrankungen
- Haarausfall
- Laser-Epilation bei unerwünschtem Haarwuchs
Impfungen
- alle von der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen
Rosacea
- Laserbehandlung